Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Nutzung von „USt-ID Copilot“ (SaaS) und der API-Schnittstelle.
Plan- und Limitübersicht (aktueller Standard)
PRO
- Max. 50 Stammdatensätze (Subjects)
- 1.000 API-Requests pro Tag
- 60 API-Requests pro Minute
- Max. 200 Batch-Datenzeilen pro Upload
- Scheduler: nicht enthalten
- Exporte: nicht enthalten
- Drittsystem-API via API-Key: nicht enthalten
PREMIUM
- Max. 250 Stammdatensätze (Subjects)
- 10.000 API-Requests pro Tag
- 180 API-Requests pro Minute
- Max. 2.000 Batch-Datenzeilen pro Upload
- Scheduler: enthalten
- Exporte: enthalten
- Drittsystem-API via API-Key: nicht enthalten
ULTIMATE
- Subjects: unbegrenzt (technisch ohne festes Oberlimit)
- API-Requests pro Tag: unbegrenzt (technisch ohne festes Oberlimit)
- 1.000 API-Requests pro Minute
- Batch-Datenzeilen pro Upload: unbegrenzt (technisch ohne festes Oberlimit)
- Scheduler: enthalten
- Exporte: enthalten
- Drittsystem-API via API-Key: enthalten
Anbieter
USt-ID Copilot Thore Gersen, Segelfalterhof 32, 24941 Flensburg
Vertragsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Unternehmerkunden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung des webbasierten Online-Dienstes „USt-ID Copilot“ einschließlich API-Schnittstelle zwischen USt-ID Copilot Thore Gersen, Segelfalterhof 32, 24941 Flensburg („Provider“) und dem Kunden.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Provider ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen/Bestellformular/Leistungsbeschreibung/Preisblatt, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Vorschriften.
§ 2 Begriffsdefinitionen und Kontingentlogik
„Transaktion“ ist eine vom Kunden initiierte, systemseitig technisch erfolgreich verarbeitete Aktion eines definierten Typs, die abrechnungs- bzw. kontingentrelevant ist (insbesondere USt-IdNr.-Prüfung, PDF-Bericht, Zeitstempel-Signatur).
„Transaktionskontingent“ ist die vertraglich vereinbarte Anzahl von Transaktionen je Nutzungszeitraum oder Prepaid-Paket gemäß Preis-/Leistungsblatt.
„Stammdatenkontingent“ ist die vertraglich vereinbarte maximale Anzahl eindeutiger USt-IdNrn., die innerhalb eines Nutzungszeitraums erstmalig geprüft werden.
Maßgeblich für das Stammdatenkontingent ist nicht die Anzahl gespeicherter Datensätze, sondern ausschließlich die Anzahl erstmalig geprüfter eindeutiger USt-IdNrn. im jeweiligen Zeitraum.
Mehrfache Prüfungen derselben USt-IdNr. innerhalb desselben Nutzungszeitraums zählen nicht erneut auf das Stammdatenkontingent.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistung
Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet (SaaS) einschließlich Weboberfläche und/oder API sowie vereinbarter Support- und Wartungsleistungen.
Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht. Der Provider hält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
Der Leistungsumfang umfasst je nach gebuchtem Plan insbesondere einfache/qualifizierte USt-IdNr.-Prüfungen, Batch-Verarbeitung (CSV), Stammdatenverwaltung (Subjects), optionale Exporte (CSV/PDF), optionale Schedules sowie API-Zugriffe.
Kundenspezifische Anpassungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden.
§ 4 Vertragsschluss und Freischaltung
Angebote des Providers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Kundenaccounts/Bereitstellung des Zugangs zustande.
Die Freischaltung kann vom gewählten Abrechnungsmodell, Zahlungsweg und ggf. Bonitäts-/Risikoprüfung abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf sofortige Freischaltung vor Zahlung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 5 Nutzungsrechte, Eigengebrauch und Drittnutzung
Der Provider räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Die Nutzung ist auf eigene geschäftliche Zwecke des Kunden beschränkt (Eigengebrauch).
Eine Nutzung zugunsten Dritter, insbesondere im Rahmen von Plattform-, Agentur-, Reseller-, OEM- oder Outsourcing-Modellen, ist nur mit gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig.
Die bloße technische Integrationsmöglichkeit in eigene/fremde Systeme begründet kein über den vereinbarten Umfang hinausgehendes Nutzungsrecht.
§ 6 API, Zugangsdaten und technische Schutzmaßnahmen
API-Token werden vom Kunden über die Weboberfläche erzeugt. Der Kunde ist für sichere Aufbewahrung, Rotation und Schutz vor unbefugtem Zugriff verantwortlich.
Die Nutzung der Drittsystem-API per API-Key ist auf den ULTIMATE-Plan beschränkt.
Der Provider darf technische Schutzmaßnahmen einsetzen, insbesondere Rate-Limits, Abuse-Detection, IP-Restriktionen und sicherheitsbedingte Zugriffsbeschränkungen.
Technische Umgehungsversuche oder missbräuchliche Nutzung sind unzulässig und können zur Sperrung oder Einschränkung führen.
§ 7 Lizenzmodelle, Anrechnung und Kontingentüberschreitung
Es gelten planabhängige Nutzungs- und Mengenlimits (insbesondere Subjects, API-Requests/Tag, API-Requests/Minute, Batch-Limits sowie Feature-Freischaltungen für Scheduler und Exporte).
Die jeweils gültigen Standardlimits der Pläne PRO, PREMIUM und ULTIMATE sind in der nachfolgenden Plan- und Limitübersicht dargestellt.
Sofern im Einzelfall individuelle planOverrides vereinbart oder systemseitig hinterlegt sind, gehen diese den Standardlimits vor.
Anrechnungsrelevant sind ausschließlich technisch erfolgreich verarbeitete Transaktionen mit fachlichem Prüfergebnis oder sonst verwertbarem Ergebnis.
Technisch fehlgeschlagene Transaktionen (z. B. System-/Timeout-/Schnittstellenfehler, Nichtverfügbarkeit externer Prüfsysteme) werden nicht auf Kontingente angerechnet.
Bei Erreichen von Kontingenten kann weitere Nutzung technisch blockiert oder, soweit vereinbart, als Overage nachberechnet werden. Zusätzliche Kontingente können optional als Add-ons/Prepaid angeboten werden.
§ 8 Vergütung, Abrechnung und Verzug
Die Vergütung richtet sich nach gebuchtem Plan, Preis-/Leistungsblatt und Auftragsbestätigung.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzungsgebühr im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich; Aufrechnung regelmäßig nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen
Der Dienst wird grundsätzlich 24/7 bereitgestellt, ausgenommen Wartungsfenster, sicherheitsrelevante Maßnahmen und unvermeidbare Störungen.
Geplante Wartungsarbeiten führt der Provider nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und informiert vorab, soweit zumutbar.
Der Provider darf Leistungen fortentwickeln und ändern, soweit Sicherheit, Rechtskonformität oder Stabilität dies erfordern und der Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
§ 10 Drittleistungen (BZSt/MIAS), Prüfhinweise und Dokumentation
Die Software bündelt USt-IdNr.-Prüfungen über die Systeme des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) sowie MIAS/VIES. Verfügbarkeit und inhaltliche Datenqualität dieser Drittsysteme liegen außerhalb des Einflussbereichs des Providers.
Der Provider haftet nicht für sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit von durch BZSt/MIAS gelieferten Daten. Die steuerliche Würdigung obliegt dem Kunden.
Prüfungen und Rückgabewerte können dokumentiert werden; Dokumentationsformate können produktseitig angepasst werden (z. B. JSON/PDF), sofern der vertragliche Zweck gewahrt bleibt.
Archivierung ist nicht Bestandteil der Grundleistung. Der Kunde ist für ordnungsgemäße Speicherung und Aufbewahrung selbst verantwortlich.
§ 11 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen in seiner Sphäre sicher (insbesondere Internetzugang, Client-Implementierung, IT-Sicherheit).
Zugangsdaten und Tokens sind geheim zu halten und bei Verdacht einer Kompromittierung unverzüglich zu ändern sowie der Provider zu informieren.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der durch ihn verarbeiteten Daten verantwortlich und stellt erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und ggf. Einwilligungen sicher.
§ 12 Support
Supportanfragen können über info@ust-id-copilot.de gestellt werden und werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Eine Ersteinschätzung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Geschäftstagen (Mo–Fr, Feiertage am Sitz des Providers ausgenommen).
Konkrete Behebungszeiten sind mangels Vorhersehbarkeit der Störungsursachen nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. SLA).
§ 13 Gewährleistung
Für die Überlassung der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit ist ausgeschlossen.
§ 14 Haftung
Der Provider haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie im Umfang übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit eine Haftung für Datenverlust besteht, ist sie auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden begrenzt.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.
Soweit der Provider personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 16 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag (regelmäßig 12 Monate).
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einmalige, ausdrücklich als solche gekennzeichnete Prepaid-/Kontingentpakete enden mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums automatisch.
§ 17 Datenherausgabe und Löschung nach Vertragsende
Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen verfügbare Berichte und Dokumentationen exportieren, soweit technisch vorgesehen oder angeboten.
Nach Ablauf angemessener Fristen löscht der Provider Kundendaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
Eine dauerhafte Archivierungspflicht des Providers besteht nicht.
§ 18 Änderungen dieser AGB
Der Provider kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Wesentliche Verschlechterungen der Hauptleistung oder nachteilige Änderungen bestehender Kontingent-/Vergütungsmodelle für laufende Verträge sind von diesem Änderungsrecht ausgenommen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist Flensburg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlagen und Vertragsdokumente
Bestandteil des Vertrags sind ergänzend das Preis- und Leistungsblatt sowie die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils vereinbarten Fassung.
Stand dieser AGB: 15.09.2025